AGBs
§ 1. Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können
dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
annehmen. Handelt es dabei um eine Warenlieferung, wird diese in der Regel in dieser
Frist zugesandt. Sollte die Frist widererwartend nicht eingehalten werden können,
wird der Besteller benachrichtigt. Handelt es sich bei der Bestellung nicht um eine
Warenlieferung, gelten gesonderte Bestimmungen und Fristen die in der Bestellung
individuell festgelegt sind.
§ 2. Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen,
wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht
vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn,
wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit
wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Fristen von § 1 annehmen,
sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Bestellung genannte
Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung
zulässig.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen
nach Lieferung zu zahlen Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend
machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte
Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen
ist.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits
vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich
niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs
für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des
Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher
Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln.
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten
(z.B. in Form von mit uns abgeschlossenen Wartungsverträgen) rechtzeitig auszuführen.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im
Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der
umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird,
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den
anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des
Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer
Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die
Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung
schon jetzt an.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit
ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes
schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der
Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den
sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung
insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen
oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend
machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des
Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen
bleibt davon unberührt.
(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt
für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie
abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten
Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings
nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
erfasst ist.
(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit
die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem
Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher
Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch,
soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen
ist.
(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten,
so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Friedberg. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt
oder hat der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt,
ist als Gerichtsstand D-61169 Friedberg vereinbart.
sommer-IT, Jürgen Sommer IT-Consulting, Südstrasse 15, 61169 Friedberg (in Folgenden Auftragnehmer genannt)
stellt dem Kunden den bestellten Internet-Service mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten
Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
Die AGB´s sind im Internet unter www.sommer-it.com jederzeit frei abrufbar und werden bei einer Beauftragung erneut zur
Kenntnis gebracht. Der Kunde erkennt die AGB´s des Auftragnehmers im Rahmen einer jeden Bestellung an.
§ 1 Leistungsumfang, Entgelte
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus den zur Zeit der Bestellung in der
Weboberfläche ausgeschriebenen Angeboten, so wie ggf. zusätzlich buchbaren
Option. Im Falle einer individual Beauftragung erhält der Kunde ein gesondertes
Angebot mit entsprechender Leistungsbeschreibung. Die aktuelle Preisliste und
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind dem Kunden bekannt und er erkennt sie
hiermit ausdrücklich an.
(2) Die Nutzung des Internet-Service des Auftragnehmers erfolgt zu
den jeweiligen gültigen Entgelten gemäß Kundeninformation. Der Kunde erhält zu
jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung.
(3) Der Auftragnehmer behält sich eine Änderung der Entgelte zum
Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem
Kunden an seine beim Auftragnehmer hinterlegte Email-Adresse oder
postalisch mitgeteilt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht
binnen 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Geht in dieser Frist kein
Widerspruch zu, wird der Auftragnehmer die geänderten Entgelte der
weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Der Widerspruch ist schriftlich zu
erheben. Er gilt als ordentliche Kündigung des Vertrages (vgl. Nr.8.2).
(4) Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste
Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage
abgerechnet.
(5) Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Überweisung oder
Internetzahlungen über Drittanbieter.
(6) Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt
über
seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies
nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu
vertreten hat.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, seiner Zugangskennung und das zugehörige
persönliche Passwort sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt
aufzubewahren, sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Besteht für den
Kunden der Verdacht, dass Dritte unbefugt in den Besitz des Passwortes gelangt
sein könnten, ist er verpflichtet, das betreffende Passwort zu ändern. Er stellt
den Auftragnehmer von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die
durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
(8) Der Auftragnehmer beginnt mit den Leistungen des
Internet-Service unmittelbar nach der Gutschrift der ersten Zahlung.
(9) Kommt der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines
nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder einem länger als 2 Monate dauernden
Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug,
kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(10) Ferner ist dnnExperten Verbund bei Zahlungsverzug berechtigt
alle Zugänge des Kunden - ohne Ankündigung - kostenpflichtig zu sperren. Eine
Aufhebung der Sperre erfolgt erst nach Ausgleich aller ausstehenden Forderungen.
(13) Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche
Internet-Adressen mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt) oder
sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell
für Internet-Adressen (Domains) ändern, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung
ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung
unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht für die betroffene
Domain, zum Ablauf des bereits bezahlten Zeitraumes zu.
(14) Gegen Forderungen von des Auftragnehmers kann der Kunde nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(15) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder
Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche zu.
(16) Bei im voraus bezahlten Entgelten besteht kein Rückforderungsrecht, wenn
der Kunde vor Ablauf dieses bezahlten Zeitraumes kündigt.
(17) Handelt es sich bei der vereinbarten Dienstleistung um die Erstellung
eines Software Produktes (z.B. eines DotNetNuke Moduls), behält sich der
Auftragnehmer das Recht vor, das erstellte Werk auch anderen Kunden
anzubieten, es sei denn, es ist eine exklusive Nutzung durch den Kunden
vereinbart. In Fall der vereinbarten Exklusivnutzung erhält der Kunde nach
Abschluss der Arbeit das Werk in Form einer Datei, in aller Regel in Form einer
Internetüberspielung (Download). Es erfolgt grundsätzlich keine Auslieferung von
Werken auf physischen Datenträgern (Disketten, CDs, o.ä.)
(18) Bei Dienstleistungsverträgen, die über die Vermietung von
Speicherplatz und hinausgehen, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe
von 20% des im Angebot bezifferten Betrages fällig. Der Auftragnehmer
behält sich vor, beauftragte Werke erst nach erfolgter Gutschrift der
Anzahlung auszuliefern. Weiterhin kann der Auftragnehmer die
vollständige Bezahlung eines Werkes vor der Auslieferung des beauftragten Werkes
verlangen.
§ 2 Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten
(1) Die von vom Auftragnehmer im Rahmen des Internet-Services
zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme
(zum Beispiel DNN-Module) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der
Kunde einer Internet-Präsenz kann solche von vom Auftragnehmer zur
Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung einiger Internet-Inhalte für die
Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über den Auftragnehmer
geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder
modifizieren. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und
Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch den
Auftragnehmer oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.
(2) Der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit,
gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmmodule nur
im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 13. Der Auftragnehmer ist
für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern des Auftragnehmers
liegen, nicht verantwortlich und kann - unbeschadet der Ziffer 13 - keinerlei
Gewähr für diese Inhalte übernehmen. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich jedoch, die zur Verfügung gestellten Programme im Rahmen des
technisch Möglichen auf Virenfreiheit zu überprüfen.
(3) Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem Server des
Kunden so genannte Log-Files für die letzten vier Wochen gespeichert. Eine
Auswertung der Log-Files erfolgt durch dem Auftragnehmer nur mit
dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß
Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung und
Nutzung durch den Auftragnehmer iist ausgeschlossen.
§ 3 Regelungen zu selbst erstellten bzw. übertragenen Inhalten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und
Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift
des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG).br />
(2) Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht
verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographischen,
extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen des
Internet-Services des Auftragnehmers nicht gestattet. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte
Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt der Kunde wesentlich oder trotz
Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist der Auftragnehmer
berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte, die das
Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten,
grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzellfall zu unterbinden. Dies
betrifft insbesondere ASP-Komponenten und ASP.NET-Komponenten, die nicht in der
Programmbibliothek bereitgehalten werden. Der Auftragnehmer behält
sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren,
falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die
das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
Der Kunde kann gegenüber dem Auftragnehmer keine Rechte,
insbesondere Schadensersatzansprüche, hinsichtlich des Inhalts des gemieteten
Servers geltend machen, es sei denn es liegt eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines seiner
Erfüllungsgehilfen vor
(vgl. Nr. 13.1).
((4) Dem Kunden ist bekannt dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des
Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen
Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in
Kauf.
§ 4 Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains bei
Internet-Präsenzen
(1) Der Auftragnehmer erteilt per Telefon oder Internet
grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain.
Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch
die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass der Auftragnehmer
hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
(2) Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart
wurde, als Deutsche "de" - Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem
automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere
zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen
Zuteilung ausgehen, wenn der Internet-Service des Auftragnehmers
unter dem, bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde und dieser im
Internet aufrufbar ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung
von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine
andere Partei sind seitens des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Dieses gilt insbesondere auch für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung bei den
entsprechenden Domain Vergabestellen.
(3) Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird
der Auftragnehmer eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe
nach berücksichtigt. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende
Anzahl verfügbar sein, wird der Auftragnehmer weitere Domainnamen
zur Anmeldung vom Kunden anfordern.
(4) Der Auftragnehmer betreut während der Dauer, des mit dem
Kunden geschlossenen Vertrages, sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils
gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen
der DENIC (einsehbar unter http://www.denic.de
). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen
für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen
verändern, sind der Auftragnehmer und der Kunde bereit, ihr
Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
(5) Der Auftragnehmer führt die Anmeldung bzw. Registrierung von
Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als
Nutzungsberechtigten (also "ADMIN-C") der jeweiligen Domain ein. Bei einzelnen
Services kann pro Service ein einheitlicher vom Kunden abweichender
Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt des Kunden Berücksichtigung
findet. Der Auftragnehmer wird, wie üblich, als "ZONE-C"
eingetragen. Die Eintragungen "ADMIN-C" und "TECH-C" sind notwendige Angaben bei
der DENIC. Dem Kunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer des
jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank
zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten "whois"-Abfrage
im Internet (z. B. über http://www.denic.de )
für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
(6) Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne Übernahme der Domain
durch ein anderes Denic Mitglied, wird der Auftragnehmer die dem
Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen (transit zur denic) freigeben. Das
bedeutet: Der Kunde wir dann mit dieser/en Domains "denic Direkt" Kunde.
Diese Regelung gilt auch für den Fall der Kündigung des Vertragsverhältnisses,
wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses schriftlich mitgeteilt hat, dass er die Weiternutzung
einer Domain über einen anderen Anbieter wünscht.
Bei allen anderen Domain Endungen außer .de wird bei einer Kündigung des
Vertrages und keiner Übernahme der Domain durch einen anderen Registrar die
Domain seitens des Auftragnehmers nicht weiter bei den zuständigen
Registrierungsstellen verlängert oder wahlweise gelöscht.
Sollte der Kunde bzw. sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die
Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird
der Auftragnehmer hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne
gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden
und keine sonstigen Zahlungsrückstände mehr bestehen; ansonsten steht dem
Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Macht der
Auftragnehmer das Zurückbehaltungsrecht geltend, kann sie dem Kunden
eine Frist von 2 Wochen setzen, in der er die Zahlungsrückstände auszugleichen
hat; nach erfolglosem Ablauf der Frist, ist sie berechtigt, die dem
Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen.
(7) Es besteht bei einzelnen Diensten die Möglichkeit, vorhandene Domains, die
zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil
des Vertragsverhältnisses vom Auftragnehmer betreuen zu lassen.
Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des
bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Der
Auftragnehmer wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen,
die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Ab dem zweiten Versuch werden hierfür
Gebühren erhoben. Der Auftragnehmer kann jedoch bei ausbleibender
Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung
übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist
der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber dem Auftragnehmer
hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im
Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ansonsten wie
eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.
(8) Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie
Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen
Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.
((9) Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .at,
.net), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen
Vergaberichtlinien verfahren.
§ 5 Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen
(1) Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten
über seinen Internet -Service des Auftragnehmers produzierten bzw.
publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder
Überprüfung dieser Inhalte durch den Auftragnehmer findet nicht
statt.
(2) Der Auftragnehmer überprüft die Inhalte des Kunden ferner
nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben
werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen
Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe
auch die "Dispute Policy" des InterNic unter
www.internic.net )Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff
auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, sofern Ansprüche Dritter glaubhaft
erhoben werden.
(3) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung
bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der
Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich
ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen,
behält sich der Auftragnehmer vor, den betreffenden Domainnamen
bis zur rechtsverbindlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
(4) Sollte der Auftragnehmer aus in 3. und 5. beschriebenen
Gründen einen Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber dem
Auftragnehmer leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen
Maßnahmen einverstanden, die der Auftragnehmer zu treffen hat, um
vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der
Kunde hält den Auftragnehmer bezüglich der Ziffern 2. bis 5.
ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen
Folgen frei. Der Kunde kann aus der Sperrung keine Schadensersatzansprüche
herleiten, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines seiner
Erfüllungsgehilfen vor (vgl. Nr. 13.1)
((5) Linklisten und Toplisten gleich welcher Form (z.B. Bittorrent, Emule usw.)
dürfen auf den gebuchten Web- / Server-Angeboten nicht betrieben werden. Im
Falle der Zuwiderhandlung werden diese Seiten sofort deaktiviert.
§ 6 Datensicherheit, Online-Übertragungen, Suchmaschinen
(1) Soweit Daten an den Auftragnehmer - gleich in welcher Form -
übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server des
Auftragnehmers werden gemäß Kundeninformationen regelmäßig und
sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der
Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server des
Auftragnehmers übertragen.
(2) Sofern in den vereinbarten Dienstleistungsverträgen Exklusivnutzung
von Datenbank Instanzen vereinbart ist, erhält der Kunde Zugriff auf erstellt
Datensicherungen, über die der Kunde frei verfügen kann.
(3) Diverse kundenspezifische Einstellungen des Internet-Services des
Auftragnehmers werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten
erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet, ohne Gewähr durch den
Auftragnehmer. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und
werden vom Auftragnehmer bis zum Eingang neuer Daten per Internet
als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende
Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
§ 7 Empfang und Versand von E-Mails
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer
und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse im Internet-Service
des Auftragnehmers E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang
versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise
gekennzeichnet.
(2) Sollte dem Auftragnehmer bekannt werden, dass der Kunde
E-Mails, unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemeiner
anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet, verschickt, behält sich der
Auftragnehmer vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu
sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von werblichen oder
rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets, sowie
Massenemails an Adressanten, die den Adressanten nicht kennen ("Spam"). Sollte
der Auftragnehmer aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist
der Kunde dennoch gegenüber dem Auftragnehmer Leistungspflichtig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf bereitgestellten
POP3-Accounts (Hauptadressen für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen, a)
nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung
weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
(4) Für verloren gegangene E-Mails, bei denen das Verschulden nicht beim
Auftragnehmer liegt, ist eine Haftung ausgeschlossen.
§ 8 Vertragsbeginn und -Ende
(1) Spätestens mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des
ersten der angeforderten Domainnamen zum Internet-Service des
Auftragnehmers entsteht zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer
das Vertragsverhältnis. Bei Online-Zugängen entsteht das Vertragsverhältnis mit
der ersten Nutzung oder spätestens 10 Tage nach der Lieferung der Zugangsdaten.
Dieser Tag, ungeachtet des Datums der Zahlung, stellt den Beginn des Vertrags
und der Abrechnung dar.
(2) Der Kunde und der Auftragnehmer können das Vertragsverhältnis
ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der
jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen. Ein Widerspruch im
Sinne Ziffer 1.5 oder 16.3 gilt als ordentliche Kündigung.
Ist keine Kündigungsregelung individuell getroffen worden, gilt folgende
Kündigungsfrist:
Beide Vertragspartner können den Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen zum
jeweiligen Monatsende kündigen.
(3) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder
Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen Eilbedürftigkeit
alternativ auch per E-Mail erfolgen, muss aber binnen 3 Tagen schriftlich per
Post oder Fax bestätigt werden.
(4) Der Auftragnehmer kann entgeltfreie Leistungen oder
entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit zum Ende eines laufenden Monats wieder
einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per
E-Mail.
(5) Für den Internet-Service des Auftragnehmers, in dem gemäß
Spezifikation der gesamte Datenverkehr enthalten ist, gilt folgende
Zusatzregelung. Das Datentransfervolumen ist pro Monat beschränkt. Eine
Nachberechnung des Datentransfers, der diese Grenze überschreitet, erfordert
nach erheblicher oder dauerhafter Überschreitung gemäß den aktuellen Preisen des
Auftragnehmers.
(6) Der Kunde kann auf Wunsch in ein anderes Angebot des Auftragnehmers
mit einem Abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich.
Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende des
vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem
Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen
erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem
Termin der Umstellung. Der Auftragnehmer kann aus dem Tarifwechsel
resultierende Forderungen ebenfalls geltend machen. Gutschriften werden mit
zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für
den neu gewählten Internet-Service in der Kundeninformation angegebene Frist.
(7) Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen
gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages
vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist der Auftragnehmer
berechtigt, den Zugang in ihrem Internet-Service sofort zu verwehren;
hinterlegte Inhalte werden sofort gesperrt. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen und
Email-Nachrichten nach einer Frist von 2 Wochen seit Zugang der Kündigung zu
löschen.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung
(1) Vorbehaltlich der folgenden Regelungen stehen die Internet-Services des
Auftragnehmers 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur
Verfügung. Der Auftragnehmer garantiert eine Verfügbarkeit der
Server und damit der Inhalte und gespeicherten E-Mail-Nachrichten von 99,0% per
annum. Der Auftragnehmer übernimmt demnach keine Gewähr für die
ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für
technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung des Auftragnehmers für
durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene
Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist im Rahmen
der Nr. 13.1 ausgeschlossen.
§ 10 Technische Einschränkungen bei Internet-Präsenzen
(1) Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine
IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm
dediziert zugeordnete Bandbreite (Leistungskapazität für Datenverkehr). Der
Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen
Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den
jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der
tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
§ 11 Leistungsstörungen
(1) Gegenüber einem Kunden, der nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist,
haftet der Auftragnehmer für gelieferte Waren, indem sie nach
eigenem Ermessen kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung
vornimmt. Sollten 2 Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so
ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen, oder vom
Vertrag zurückzutreten. Gegenüber einem Kunden, der Verbraucher im Sinne von §
13 BGB ist, haftet der Auftragnehmer für gelieferte Waren
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Sofern sich aus diesen AGB´s nichts anderes ergibt, hat der
Auftragnehmer Störungen des Zuganges zum Internet -Service im Rahmen der
technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Hat der
Auftragnehmer die zu beseitigende Störung zu vertreten, ist der
Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes berechtigt. Der Kunde ist
verpflichtet, vom Auftragnehmer erkennbare Zugangsstörungen
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 12 Stunden nach Kenntnis schriftlich
oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).
((3) Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen der
Ziffer 13. begrenzt.
§ 12 Technische Beratung
(1) Die technische Beratung per E-Mail und Telefondienste erfolgt in dem in der
Kundeninformation ausgewiesenen Umfang.
§ 13 Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die von seinen
gesetzlichen Vertretern oder einem der Erfüllungsberechtigten grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt des Weiteren
nicht für zugesicherte Eigenschaften (Garantieerklärungen).
(2) Die Benutzung des Internet-Services des Auftragnehmers
erfolgt demnach gem. der Einschränkung der Ziffer 13.1. Dies bezieht sich
insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software
(z. B. DNN-Module, ASP, ASP.NET), die sich über den Internet-Service des
Auftragnehmers laden bzw. aktivieren lassen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die korrekte Funktion von
Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im
Verantwortungsbereich des Auftragnehmer oder der
Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer
13.1 besteht.
(4) Eine Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn eine
Nichterreichbarkeit des Vertragsgegenstandes durch Dritte zu verantworten ist.
Gleiches gilt, wenn bei einer Domainübertragung der alte Provider die Domain
nicht herausgibt (sog. KK-NACK).
§ 14 Sonderregelungen für Wiederverkäufer von Internet-Präsenzen
(1) Der Auftragnehmer ist bereit, auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen Internet-Service und mit diesen verbundene Domains zu
betreuen, an denen die Nutzungsberechtigung nicht dem Kunden selbst, sondern
dessen Vertragspartnern (Endkunden) zusteht.
(2) Der Kunde bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner des
Auftragnehmers. Er hat den Endkunden vertraglich im erforderlichen
Umfang auf die Regelungen des Bestellformulars und dieser Geschäftsbedingungen
sowie zur Mitwirkung zu verpflichten, soweit nach diesem Vertrag und den
Richtlinien der Vergabestelle für Domains die Mitwirkung des Endkunden zur
ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain erforderlich
ist. Der Kunde ersetzt dem Auftragnehmer alle Schäden und stellt
den Auftragnehmer von allen Ansprüchen und sonstigen
Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte
Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde die Mitwirkungspflichten
nicht erfüllt.
(3) In allen Fällen, in denen der Kunde vom Auftragnehmer die
Mitwirkung bei der Abtretung oder Löschung einer Domain eines Kunden oder beim
Providerwechsel oder einer sonstigen Änderung der Domain eines Endkunden
verlangt, hat der Kunde sicherzustellen, dass die betreffende Änderung im
Verhältnis zum Endkunden rechtmäßig ist. Der Auftragnehmer kann
die schriftliche Einwilligung des Endkunden verlangen. Wirkt der
Auftragnehmer auf Weisung des Kunden an Änderungen einer Domain mit, so
ist der Kunde verpflichtet den Auftragnehmer von allen eventuellen
Ansprüchen freizustellen, die der Endkunde im Zusammenhang mit der Änderung
gegen den Auftragnehmer erhebt. Die entsprechende
Freistellungspflicht gilt auch in Fällen, in denen der Auftragnehmer
Änderungen einer Domain eines Endkunden bewirkt, zu denen der
Auftragnehmer gegenüber dem Kunden berechtigt ist (z. B. Löschung einer
Domain wegen Nichtzahlung der Vergütung).
(4) Die Internet-Services des Auftragnehmers beinhalten
Leistungen (zum Beispiel E-Mail-Adressen und Domainnamen), die eventuell
getrennt bzw. aufgeteilt vom Kunden an mehrere Parteien (Endverbraucher)
weiterverkauft werden können. Eine derartige Vermarktung von Komplettlösungen
bedarf nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit der vorherigen Zustimmung
des Auftragnehmers..
§ 15 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb
und zur Weiterentwicklung des Dienstes einiger Daten des Benutzers. Die sich
daraus ergebenden Fragen zu klären, dienen die folgenden Regelungen. Der Kunde
hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligungserklärung mit Wirkung für die
Zukunft zu widerrufen.
(2) Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird vom Betreiber der
Internet-Infrastruktur im notwendigen Umfang erfasst und an den
Auftragnehmer zu Abrechnungszwecken übermittelt und auf den Systemen des
Auftragnehmers gespeichert.
(3) Der Kunde stimmt der Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme
des Services (Teledienstes) anfallende zu dessen Durchführung notwendigen
personenbezogenen Daten zu. Unter personenbezogenen Daten sind Einzelangaben
über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren
Person zu verstehen. Die Zustimmung erstreckt sich auch auf Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers.
(4) Der Auftragnehmer ist ebenfalls berechtigt, personenbezogene
Daten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder
zur bedarfsgerechten Gestaltung des Teledienstes zu nutzen und zu verarbeiten.
Bestandsdaten sind solche Daten, die für die Begründung, inhaltliche
Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses über die Nutzung des
Teledienstes erforderlich sind. Der Kunde kann seine Zustimmung hierzu jederzeit
widerrufen.
§ 16 Sonstiges
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dritte Dienstleister und
Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen
Leistungsspektrums zu beauftragen. Dies sind im Regelfall die mit dem
Auftragnehmer im dnnExperten Verbund kooperierenden
Unternehmen, die dem Internetauftritt des dnnExperten Verbundes
entnommen werden können. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die
verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte
Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu
wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
(2) Die in den AGB´s erwähnten Mitteilungen des Auftragnehmers an
den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen
stellt der Auftragnehmer grundsätzlich an die hinterlegte
E-Mail-Adresse des Kunden oder eine vereinbarte E-Mail-Adresse zu. Mitteilungen
gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser
Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige
Nachrichten tatsächlich abruft.
(3) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden an die
hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden oder postalisch mitgeteilt. Hier ist statt
der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet,
unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Die Änderung gilt als
genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung
widerspricht. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben; er gilt als
ordentliche Kündigung des Vertrages (vgl. Nr. 8.2).
.
(4) Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen
AGB´s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das
Schriftformerfordernis gilt für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
(5) Dem Auftragnehmer steht es frei, zur Erbringung der
Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere
Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst
angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
(6) Der Kunde willigt ein, dass der Auftragnehmer anhand seiner
personenbezogenen Daten Auskünfte von der SCHUFA und anderen
Wirtschaftsauskunfteien (z.B. Creditreform) einholen kann und im Fall nicht
vertragsmäßiger Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug) Auskünfte
dorthin, zur Wahrung berechtigter Interessen weitergibt.
(7) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Friedberg
als vereinbart, diesbezüglich wird auf das Gerichtsstandprinzip ausdrücklich
verzichtet. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(9) Eigene Geschäftsbedingungen von Kunden, Lieferanten oder Dritten werden
nicht anerkannt. Bei Auftragserteilung bzw. -annahme erlangen ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtsfähigkeit, auch wenn dieses auf
Unterlagen anders lautend an- oder wiedergegeben wird.
(10) Die Angestellten des Auftragnehmers sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die
über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser
Geschäftsbeziehungen hinausgehen.
(11) Allen Preisauskünften liegen die Preise einsehbar unter
www.dnn-experten.de zugrunde.
§ 17 Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz
(1) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der
Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer
widerrufen. Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach
Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken (z.B.
Modulen für DotNetNuke). Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn der
Auftragnehmer nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit
der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung
aktiv in Anspruch nimmt oder bei gelieferter Software der Quellcode enthalten
ist. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß
für die Rückgabe ungeeignet sind, dieses gilt insbesondere bei bereits
beantragten und auf den Endkunden registrierten Domainnamen.
(22) Das Widerrufsrecht entfällt für Dienstleistungen, die die 14-tägige,
kostenfreie Testphase beinhalten.
§ 18 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB´s unwirksam sein oder
werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem
übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ersetzt, die dem
Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise
wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: 31.03.2008